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Bauarbeiten
Veröffentlichungsdatum: 20.11.2008
Auftragsart: Bauauftrag Angebotsfrist: -
Region: AT: Klagenfurt-Villach I.D.: 3920428
Art der Bekanntmachung: Vorinformation
Kurzbeschreibung: Neubau von 2 Bürogebäuden Gebäude B08 und Gebäude B10 mit Außenanlagen. BEZEICHNUNG DES AUFTRAGS DURCH DEN AUFTRAGGEBER: Lakeside Park Bauabschnitt BA03 - Gebäude B08 und Gebäude B10. CPV: 45000000, 45200000.

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Vollständiger Bekanntmachungstext

VORINFORMATION
Bauauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Lakeside Science & Technology
Park GmbH, Lakeside B01, Kontakt Geschäftsführung, z. Hd. von Mag. Hans
Schönegger, A-9020 Klagenfurt. Tel. (43-463) 558 00 13. E-Mail:
schoenegger@kwf.at. Fax (43-463) 558 00 22.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.lakeside-scitec.com.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Sonstiges: GmbH in überwiegend öffentlichem Besitz.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
Wirtschaft und Finanzen.
Sonstiges: Technologiepark.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II.A: AUFTRAGSGEGENSTAND (BAUAUFTRAG)
II.1) BEZEICHNUNG DES AUFTRAGS DURCH DEN AUFTRAGGEBER: Lakeside Park
Bauabschnitt BA03 - Gebäude B08 und Gebäude B10.
II.2) ART DES AUFTRAGS UND ORT DER AUSFÜHRUNG: Hauptausführungsort: 9020
Klagenfurt am Wörthersee
NUTS-Code: AT211.
II.3) DIESE BEKANNTMACHUNG BETRIFFT EINE RAHMENVEREINBARUNG: Nein.
II.4) KURZE BESCHREIBUNG DER ART UND DES UMFANGS DER BAULEISTUNGEN:
Neubau von 2 Bürogebäuden Gebäude B08 und Gebäude B10 mit Außenanlagen.
Geschätzter Wert der Bauleistungen ohne MwSt.: 9 500 000,00 EUR.
Aufteilung in Lose: Nein.
II.5) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 45000000,
45200000.
II.6) VORAUSSICHTLICHER BEGINN DER VERGABEVERFAHREN UND VERTRAGSLAUFZEIT:
Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren: 1.2.2009.
Voraussichtlicher Beginn der Bauarbeiten: 1.4.2009. Abschluss der
Bauarbeiten: 30.11.2010.
II.7) AUFTRAG FÄLLT UNTER DAS BESCHAFFUNGSÜBEREINKOMMEN (GPA): Nein.
II.8) SONSTIGE INFORMATIONEN: -.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Erfüllungsgarantie: 5 %,
Deckungsrücklass 10 %, Gewährleistung 3 % lt. Ausschreibungsbedingungen.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: -.
VI.3) ANGABEN ZUM ALLGEMEINEN RECHTSRAHMEN: Entsprechende
Internetseite(n) der Regierung, auf der die Informationen abgerufen werden
können
Steuerrecht: www.bmf.gv.at
Umweltrecht: www.lebensministerium.at
Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen: www.bmf.gv.at.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER VORINFORMATION: 18.11.2008.

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