Friedhofarbeiten, Totengräberei
Veröffentlichungsdatum: 27.08.2008
Auftragsart: Dienstleistungsauftrag Angebotsfrist: 10.10.2008
Region: CH: Bern I.D.: 3653882
Art der Bekanntmachung: Ausschreibung
Kurzbeschreibung: Pflege und Unterhalt der Friedhofanlage; Mithilfe bei der Plaung und Gestaltung; Erstellen von sämtlichen Grabstätten; Zur Verfügung stellen eines/einer Totengräbers/Totengräberin und dessen Stellvertreter/in

Vollständiger Bekanntmachungstext

Friedhofarbeiten, Totengräberei  
 
Klassifikation  
- Auftragsart  Dienstleistungsauftrag 
- Verfahrensart  offenes 
- Dem WTO-Abkommen unterstellt   Nein 
1. Vergabestelle  
1.1 Vergabestelle   B Lyss 
Organisator/-in des Beschaffungsverfahrens  
- Organisator/-in   Gemeinde Lyss
Bereich Sicherheit
- Ansprechperson   Thomas Peter und Markus Marti
- Adresse   Marktgasse 6
- Postleitzahl   3250
- Ort   Lyss
- Land   Schweiz
- Telefon (Ansprechperson)  032 387 03 87
- E-mail (Ansprechperson)   sicherheit@Lyss.ch
1.2 Art der Vergabestelle   Gemeinde 
2. Beschaffungsobjekt  
2.1 Name des Projekts   Friedhofarbeiten, Totengräberei
2.2 Art des Dienstleistungsauftrages   Andere Dienstleistungen 
- Dienstleistungsart 
2.3 Referenz des Dossiers   Bereich Sicherheit
2.5 Kurzbeschrieb der zu beschaffenden Dienstleistungen   Pflege und Unterhalt der Friedhofanlage; Mithilfe bei der Plaung und Gestaltung; Erstellen von sämtlichen Grabstätten; Zur Verfügung stellen eines/einer Totengräbers/Totengräberin und dessen Stellvertreter/in
2.6 Ausführungsort   Friedhof, Gemeinde Lyss
2.7 Ausführungstermin
- Anfang   01/01/2009
- Ende   31/12/2012
2.8 Beschaffung(en)   Eine Beschaffung ohne Lose 
2.9 Teilangebote   Nicht zulässig 
3. Bedingungen  
3.3 Eignungskriterien  - Die Offerte trifft termingerecht ein.
- Die Offerte ist vollständig und entspricht dem vorgegebenen Aufbau.
- Die Selbstdeklaration ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben. Die Bedingungen sind erfüllt.
-Der/die Offertsteller/in kann sich ausweisen, dass es über die für die Erledigung sämtlicher Arbeiten erforderliche Befähigung verfügt.
- Der/die Offertsteller/in bietet Gewähr, Montag bis Samstag, von 07.00 bis 18.00 Uhr innerhalb von einer Stunde auf Platz zu sein.
3.4 Eignungsnachweise  Die zu erbringenden Nachweise zur Beurteilung der Eignung des Anbietenden sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich
3.5 Zuschlagskriterien   gemäss folgenden Kriterien (in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit) 
- Kriterien:  
Kriterium Gewichtung
Preis  60% 
Erfahrung  20% 
Bonität  10% 
Ausbildung von Lernenden  10% 
3.8 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen  
Die Ausschreibungsunterlagen sind erhältlich unter folgender Adresse:  Adresse identisch Kapitel 1.1 
- Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen  Schriftliche Bestellung.
- Die Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab:   10/09/2008
- Die Ausschreibungsunterlagen sind auf www.simap.ch verfügbar:  Nein 
- Bemerkung  Der Versand der Unterlagen erfolgt am 10.09.2008
3.9 Adresse für die Einreichung der Offerte   Adresse identisch Kapitel 1.1 
- Frist für die Abgabe der Offerte   10/10/2008
- Formvorschriften für die Abgabe  A-Post (Stempel einer offiziellen Poststelle). Die Netto-Offerten sind in einem verschlossenen Briefumschlag mit der Bezeichnung des Objektes einzureichen.
3.10 Gültigkeit des Angebots  
- Angaben  Nein 
3.11 Allgemeine Bedingungen  Es sind Netto-Offerten einzureichen. Allfällige Rabatte, Skonti und weitere Preisnachlässe sind im Angebot aufzuführen. Nach dem Zuschlagsentscheid haben die Anbietenden während der Beschwerdefrist Anrecht auf Einsichtnahme in das Offertöffnungsprotokoll.
3.12 Verhandlungen  Keine
3.13 Sprache(n) der Ausschreibungsunterlagen   Deutsch, 
4. Weitere Informationen
4.2 Offizielles Publikationsorgan  Amtsblatt des Kantons Bern
4.4 Rechtsmittelbelehrung   Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der Publikation im Amtsblatt beim Regierungsstatthalter Amt Aarberg mittels Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen